Mietverwaltung
Mietverwaltung am Bodensee
Während der Mietzeit kommt es zu vielen Fragen und Anliegen. Dabei steht Seehaus Hausverwaltung den Mietern immer als Ansprechpartner zur Seite — wie weit die Vertretung des Eigentümers reicht, legen wir gemeinsam im Verwaltervertrag fest.
Die gesetzliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das die Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert.
Unsere Leistungen in der Mietverwaltung
Allgemeine Verwaltung
- Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
- Führen des notwendigen Schriftverkehrs
- Mietersuche und Maklerbeauftragung
- Wohnungsabnahmen inklusive Erstellung von Wohnungsübergabeprotokollen
- Durchführung von Mieterhöhungen nach Absprache mit dem Eigentümer
- Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung
Kaufmännische Verwaltung
- Betriebskostenabrechnungen
- Führung aller Verwaltungskonten und Mietkautionskonten
- Buchhalterische Erfassung und Überwachung der Mieten, Neben- und Betriebskosten
- Erstellung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Forderungsmanagement und Mietinkasso
- Erfassung von Verbrauchswerten für Strom, Wasser und Heizung
Technische Verwaltung
- Abwicklung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Anpassung der Gebäude- und Haftpflichtversicherung
- Regelmäßige Objektbegehung
Die näheren Details zur Verwaltung Ihrer Mietimmobilie stimmen wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen ab.
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