WEG-Verwaltung
WEG-Verwaltung am Bodensee
Verwaltung von Eigentumswohnungen in der Region Bodensee und Oberschwaben. Als WEG-Verwalter betreuen wir Ihre Anliegen im betriebswirtschaftlichen und bautechnischen Bereich und arbeiten eng mit der Eigentümergemeinschaft zusammen.
Die Leistungen werden nach den rechtlichen Grundlagen erbracht — dem Wohnungseigentumsgesetz und der Teilungserklärung. Das WEG richtet sich insbesondere nach den unabdingbaren in § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben; die Verwaltung orientiert sich zusätzlich an den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs. Auf Wunsch ist ergänzend Sondereigentumsverwaltung möglich.
Unsere Leistungen in der WEG-Verwaltung
Eigentümerversammlungen
- Jährliche Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Protokollierung der Beschlüsse und Beschlussumsetzung
- Fristgerechte Einladung der Wohnungseigentümer
Buchhaltung und Geldverwaltung
- Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder und Rücklagen
- Rechnerische Prüfung aller Ausgaben
- Einrichtung und Bewirtschaftung von Instandhaltungsrücklagen
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Jährliche Erstellung von Wirtschaftsplänen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG
- Ordnungsgemäße Buchführung
- Jährliche Rechnungslegung und Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum
- Erstellung von Gesamt- und Einzelabrechnungen
Hausordnung und Verträge
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
- Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen
- Vermögensschadens- und Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung
Technische WEG-Verwaltung
- Organisation von Hausmeister- und Reinigungsservice inklusive Winterdienst und Gartenpflege
- Umsetzung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum
- Überwachung des baulichen Zustands
Verwalterwechsel
So läuft ein Wechsel Schritt für Schritt ab
Wir erklären Ihnen, welche organisatorischen Vorbereitungen zu treffen sind, damit der Verwalterwechsel sicher und effizient abläuft.
- Vorab-Informationen
Kontaktdaten und Adresse, Anzahl an Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Stellplätzen, Baujahr und Instandhaltungszustand, Datum der angestrebten Verwaltungsübernahme — daraus kalkulieren wir den Angebotspreis. - Vorbereitung Ihrer Eigentümerversammlung
Sie erhalten Angebot und Verwaltervertrag. Offene Rückfragen besprechen wir vorab — uns ist wichtig, dass allen Eigentümern vor der Beschlussfassung die Rahmenbedingungen bekannt sind. - Eigentümerversammlung und Beschlussfassung
Wir nehmen gerne teil und stellen uns Ihrer Gemeinschaft vor. Nach der Wahl unterzeichnet in der Regel der Verwaltungsbeirat Verwaltervertrag und Verwaltervollmacht. - Kontoumschreibung oder Neuanlage
Wir eröffnen neue Konten auf den Namen Ihrer WEG oder lassen die Bevollmächtigung für das bestehende Konto umschreiben. - Übernahme der Unterlagen vom Vorverwalter
Wir vereinbaren umgehend einen Übergabetermin, nehmen die Unterlagen entgegen und prüfen sie auf Vollständigkeit. - Information an Eigentümer und Dienstleister
Sämtliche Versorger und Dienstleister werden kurzfristig informiert. Mit dem Eigentümeranschreiben erhalten Sie ein SEPA-Mandat und weitere Informationen zur Zusammenarbeit. - Digitalisierung der WEG-Unterlagen
Wir digitalisieren Ihre Unterlagen und stellen sie allen Eigentümern über einen Link zur Verfügung.
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